Was macht man mit einem gebrauchten Rollator?
Leonard BalzerEin Rollator hat oft jahrelang gute Dienste geleistet. Irgendwann wird er aber nicht mehr gebraucht, weil sich die Gesundheit gebessert hat, ein neues Modell angeschafft wurde oder ein Angehöriger verstorben ist. Dann steht er im Flur oder im Keller, und die Frage taucht auf: Was macht man eigentlich damit?
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten: verkaufen, spenden, verschenken oder fachgerecht entsorgen. Und wir erklären, worauf Sie unbedingt vorher achten sollten, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Das Wichtigste in Kürze
Klären Sie als Erstes, wem der Rollator gehört. Viele Rollatoren sind nur eine Leihgabe der Krankenkasse und müssen über das Sanitätshaus zurückgegeben werden, auch im Todesfall. Gehört der Rollator dagegen Ihnen (oder als Erbe Ihnen) und ist er gut erhalten, ist Verkaufen meist die beste Wahl: Sie schaffen Platz und bekommen Geld dafür.
Wir von den Rollator Experten kaufen gut erhaltene Rollatoren an. Sie beschreiben Ihr Modell über unser Formular, laden ein bis zwei Fotos hoch und erhalten ein unverbindliches Angebot per E-Mail. Modelle, die Sie nicht verkaufen möchten, freuen gemeinnützige Organisationen als Spende. Defekte oder sehr alte Rollatoren gehören als Altmetall auf den Wertstoffhof oder in den Sperrmüll.
Inhaltsverzeichnis
- Zuerst klären: Wem gehört der Rollator?
- Möglichkeit 1: Rollator verkaufen
- Möglichkeit 2: Rollator spenden oder verschenken
- Möglichkeit 3: Rollator fachgerecht entsorgen
- Sonderfall: geerbter Rollator und Todesfall
- Rollator an die Rollator Experten verkaufen, so läuft es ab
- Häufige Fragen
- Fazit: Worauf Sie achten sollten
- Quellen
Zuerst klären: Wem gehört der Rollator?
Bevor Sie einen Rollator verkaufen, verschenken oder wegwerfen, sollten Sie eine Frage beantworten: Gehört er Ihnen überhaupt? Das klingt selbstverständlich, ist es aber oft nicht. Sehr viele Rollatoren in Deutschland werden von der gesetzlichen Krankenkasse als Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bleibt die Krankenkasse oder das Sanitätshaus Eigentümer, und der Rollator muss nach dem Ende der Nutzung wieder zurückgegeben werden.1

Rollatoren, die noch im Eigentum der Krankenkasse oder eines Sanitätshauses sind, haben oftmals einen Aufkleber auf einem Teil des Rahmens des Rollators.
So erkennen Sie, ob es sich um eine Leihgabe handelt:
- Unterlagen prüfen: In den Papieren vom Sanitätshaus oder von der Krankenkasse steht, wem der Rollator gehört. Häufig wurde eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der die Rückgabe geregelt ist.
- Aufkleber suchen: Leihgeräte tragen oft einen gut sichtbaren Aufkleber des Sanitätshauses oder der Krankenkasse, zum Beispiel am Rahmen.
- Im Zweifel nachfragen: Sind keine Unterlagen auffindbar, hilft ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse oder beim Sanitätshaus.
Die Faustregel lautet: Wurde der Rollator selbst gekauft, gehört er Ihnen und Sie dürfen ihn verkaufen, verschenken oder entsorgen. Wurde er von der Krankenkasse genehmigt und gestellt, ist er in der Regel eine Leihgabe und muss zurück.1 Wer ein Leihgerät einfach verkauft, riskiert Ärger und unter Umständen Schadensersatzforderungen.
Möglichkeit 1: Rollator verkaufen
Wenn der Rollator Ihnen gehört und noch gut in Schuss ist, ist der Verkauf fast immer die sinnvollste Lösung. Ein hochwertiger Rollator hat einen echten Wert, und es wäre schade, ein funktionierendes Hilfsmittel im Keller verstauben zu lassen oder wegzuwerfen. Beim Verkauf haben Sie grundsätzlich zwei Wege.
Privat verkaufen: Über Kleinanzeigen-Portale erreichen Sie viele Interessenten. Der mögliche Erlös kann etwas höher sein, dafür tragen Sie aber den gesamten Aufwand selbst: Fotos machen, Anzeige schreiben, Anfragen beantworten, Preis verhandeln, Besichtigungen koordinieren und den Versand organisieren. Gerade bei einem sperrigen Gerät kostet das Zeit und Nerven, und ein fairer Preis lässt sich als Laie schwer einschätzen.

Rollator-Inserat auf eBay
An einen Fachhändler verkaufen: Schneller und unkomplizierter ist der Verkauf an einen spezialisierten Händler. Sie beschreiben Ihren Rollator einmal, erhalten ein Angebot und müssen sich um nichts weiter kümmern. Ein seriöser Fachhändler kann den Zustand fachgerecht bewerten, das Gerät anschließend prüfen, aufbereiten und an Menschen weitergeben, die genau so einen Rollator suchen. Das ist nicht nur bequem, sondern auch nachhaltig.
Genau das bieten wir von den Rollator Experten an. Wie der Ablauf bei uns Schritt für Schritt aussieht, lesen Sie weiter unten im Abschnitt „Rollator an die Rollator Experten verkaufen".
Möglichkeit 2: Rollator spenden oder verschenken
Vielleicht möchten Sie mit dem Rollator etwas Gutes tun, statt ihn zu verkaufen. Auch das ist eine schöne Option, wenn das Gerät Ihnen gehört und noch funktionstüchtig ist.
Es gibt gemeinnützige Organisationen und Vereine, die gebrauchte Gehhilfen, Rollatoren und Rollstühle sammeln, fachgerecht aufbereiten und an Menschen weitergeben, die sich kein neues Gerät leisten können, oft auch in ärmeren Regionen der Welt.2 Fragen Sie am besten gezielt bei sozialen Einrichtungen, Pflegevereinen oder karitativen Organisationen in Ihrer Nähe nach. Viele freuen sich über gut erhaltene Hilfsmittel.
Daneben können Sie den Rollator natürlich auch im Familien- oder Bekanntenkreis weitergeben oder über lokale Verschenkbörsen anbieten. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Rollator sicher funktioniert. Prüfen Sie vor allem die Bremsen, bevor Sie ihn weitergeben, damit niemand zu Schaden kommt.
Möglichkeit 3: Rollator fachgerecht entsorgen
Ist der Rollator defekt, stark verschlissen oder technisch nicht mehr sicher, hat das Verschenken oder Verkaufen keinen Sinn mehr. Dann sollten Sie ihn fachgerecht entsorgen. Ein Rollator besteht überwiegend aus Aluminium und anderen Metallen, ist also gut recycelbar.
Diese Wege stehen Ihnen offen:3
- Wertstoffhof / Recyclinghof: Metallteile werden dort in der Regel kostenfrei angenommen. Das ist meist die umweltfreundlichste Lösung.
- Sperrmüll: In vielen Kommunen können Sie den Rollator über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen oder selbst anliefern. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Stadt.
- Altmetall: Da der Rahmen aus Metall besteht, ist auch die Abgabe als Altmetall möglich.

Die beste Entsorgung ist, den Rollator zu einem Wertstoffhof der Stadt oder Gemeinde zu bringen – in Berlin zum Beispiel zu den Recyclinghöfen der BSR.
Welche Regeln genau gelten, hängt von Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ab. Ein kurzer Blick auf die Internetseite Ihres örtlichen Entsorgungsbetriebs oder ein Anruf dort schafft schnell Klarheit. Wichtig: Werfen Sie einen Rollator niemals einfach in den Hausmüll oder lassen Sie ihn irgendwo stehen.
Sonderfall: geerbter Rollator und Todesfall
Ein besonders häufiger Anlass ist der Tod eines Angehörigen. Beim Auflösen der Wohnung steht dann oft ein Rollator im Flur, und die Hinterbliebenen fragen sich, was sie damit tun dürfen.
Auch hier gilt: Entscheidend ist die Eigentumsfrage, und ein Todesfall ändert an den Besitzverhältnissen nichts.4
- War der Rollator gekauft, gehört er zum Nachlass und geht auf die Erben über. Diese dürfen ihn verkaufen, spenden oder entsorgen.
- War der Rollator eine Leihgabe der Krankenkasse oder eines Sanitätshauses, müssen die Erben die Rückgabe organisieren. Häufig veranlasst die Krankenkasse die Rückholung sogar selbst, sobald sie vom Tod erfährt.
Prüfen Sie als Erbe also zuerst die Unterlagen und achten Sie auf Aufkleber, bevor Sie den Rollator weitergeben. Eine ausführliche Übersicht mit den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Beitrag Wem gehört der Rollator nach dem Tod?.
Stellt sich heraus, dass der geerbte Rollator tatsächlich zum Nachlass gehört und noch gut erhalten ist, ist der Verkauf an einen Fachhändler oft der einfachste Weg, gerade in einer ohnehin belastenden Zeit. Sie müssen sich dann nicht zusätzlich mit Anzeigen und Verhandlungen beschäftigen.
Rollator an die Rollator Experten verkaufen, so läuft es ab
Wir kaufen gut erhaltene Rollatoren an, unkompliziert und deutschlandweit. Voraussetzung ist, dass Sie zum Verkauf berechtigt sind, der Rollator Ihnen also gehört und keine Leihgabe der Krankenkasse ist. So einfach geht es:
- Formular ausfüllen und Fotos hochladen. Beschreiben Sie über unser Ankauf-Formular kurz Marke, Modell und Zustand und laden Sie ein bis zwei aussagekräftige Fotos hoch.
- Angebot per E-Mail erhalten. Wir prüfen Ihre Angaben und senden Ihnen ein unverbindliches Ankauf-Angebot per E-Mail.
- Rollator einsenden. Passt das Angebot, schicken Sie den Rollator an einen unserer Standorte in Berlin oder Bad Iburg. Sie haben kein passendes Paket? Auf Wunsch senden wir Ihnen gegen einen Aufpreis ein passendes Versandpaket samt Versandlabel zu.
- Prüfung vor Ort. Bei uns wird der Rollator von Fachleuten auf Funktion, Sicherheit und Zustand geprüft.
- Geld erhalten. Fällt die Prüfung positiv aus, überweisen wir Ihnen den vereinbarten Betrag.
- Zurück ins System: Wir werden den Rollator fachmännisch wieder aufbereiten, bei Bedarf Teile austauschen, ihn sorgfältig reinigen und anschließend als gebrauchten Rollator an einen neuen Kunden weiterverkaufen, damit er wieder genutzt werden kann. Gut für Sie, gut für uns, gut für den Käufer – und gut für die Umwelt sowie die Kosten unseres Gesundheitssystems.
So haben Sie wenig Aufwand, einen klaren Ablauf und die Sicherheit, dass Ihr Rollator anschließend wieder sinnvoll genutzt wird.
Sie möchten Ihren gut erhaltenen Rollator verkaufen?
Beschreiben Sie Ihr Modell, laden Sie ein bis zwei Fotos hoch und erhalten Sie ein unverbindliches Ankauf-Angebot per E-Mail. Fair, unkompliziert und ohne Verpflichtung.
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Häufige Fragen
Wer kauft gebrauchte Rollatoren an?
Spezialisierte Fachhändler wie die Rollator Experten kaufen gut erhaltene Rollatoren an, bewerten sie fachgerecht und bereiten sie für den weiteren Einsatz auf. Das ist meist deutlich einfacher als der Privatverkauf über Kleinanzeigen.
Muss ich einen Rollator von der Krankenkasse zurückgeben?
Wenn der Rollator als Hilfsmittel nur leihweise von der Krankenkasse gestellt wurde, ja. Dann bleibt er Eigentum der Kasse beziehungsweise des Sanitätshauses und muss nach Ende der Nutzung zurückgegeben werden, auch im Todesfall.
Was ist ein gebrauchter Rollator noch wert?
Das hängt von Marke, Modell, Alter und Zustand ab. Hochwertige, gepflegte Rollatoren namhafter Hersteller haben einen klaren Wiederverkaufswert. Den genauen Wert erfahren Sie am einfachsten über ein unverbindliches Ankauf-Angebot.
Kann ich auch einen defekten Rollator verkaufen?
Wir kaufen nur gut erhaltene Rollatoren an. Ist das Gerät defekt oder stark verschlissen, kommen eher die fachgerechte Entsorgung über den Wertstoffhof oder, je nach Zustand, eine Spende infrage.
Wie entsorge ich einen Rollator richtig?
Ein Rollator besteht überwiegend aus Metall und gehört daher auf den Wertstoffhof, in den Sperrmüll oder zum Altmetall. Die genauen Regeln legt Ihr örtlicher Entsorgungsbetrieb fest.
Fazit: Worauf Sie achten sollten
Was man mit einem gebrauchten Rollator macht, hängt vor allem von zwei Dingen ab: wem er gehört und in welchem Zustand er ist. Klären Sie zuerst die Eigentumsfrage, dann ergibt sich der richtige Weg fast von selbst. Die wichtigsten Optionen auf einen Blick:
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Leihgabe der Krankenkasse | An Sanitätshaus oder Krankenkasse zurückgeben, nicht verkaufen oder entsorgen |
| Eigentum und gut erhalten | Verkaufen, am einfachsten und schnellsten an einen Fachhändler |
| Eigentum, funktionsfähig, Verkauf nicht gewünscht | Spenden an gemeinnützige Organisationen oder im Bekanntenkreis verschenken |
| Defekt oder stark verschlissen | Fachgerecht entsorgen über Wertstoffhof, Altmetall oder Sperrmüll |
| Geerbt / Todesfall | Zuerst Eigentum prüfen, dann verkaufen, spenden, entsorgen oder zurückgeben |
Ein gut erhaltener Rollator ist viel zu schade zum Wegwerfen. Mit den richtigen Schritten finden Sie schnell die Lösung, die zu Ihrer Situation passt, und sorgen dafür, dass ein funktionierendes Hilfsmittel weiter im Einsatz bleibt.
Zum Schluss noch ein menschlicher Rat: Gerade nach einem Todesfall steht man mit der Wohnungsauflösung oft unter Zeitdruck. Lassen Sie sich davon nicht zu vorschnellem Wegwerfen drängen. Prüfen Sie in Ruhe die Unterlagen, ob der Rollator gekauft oder geliehen war, und schauen Sie nach einem Aufkleber am Rahmen. Ist er Ihr Eigentum und noch gut in Schuss, lohnt sich ein zweiter Blick: Ein fairer Verkauf bringt Ihnen Geld und verschafft jemand anderem ein gutes Hilfsmittel. Im Zweifel fragen Sie lieber einmal mehr beim Sanitätshaus oder bei der Krankenkasse nach.
Quellen
- Eigentum oder Leihgabe von Hilfsmitteln, § 33 Abs. 5 SGB V, Rückgabepflicht bei leihweise überlassenen Rollatoren.
https://www.angehoerige-pflegen.de/hilfsmittel-wieder-verwenden-geht-das ↩ - Spende und Wiedereinsatz gebrauchter Gehhilfen und Rollatoren über gemeinnützige Organisationen.
https://www.trias-sozial.de/portfolio-item/rollstuhrecycling/ ↩ - Fachgerechte Entsorgung über Recyclinghof, Altmetall und Sperrmüll, Beispiel kommunaler Entsorgungsbetrieb.
https://www.bsr.de/sperrmuell-entsorgen ↩ - Hilfsmittel-Rückgabe im Todesfall, Besitzverhältnisse und Pflichten der Erben.
https://sanubi.de/hilfsmittel/pflegehilfsmittel/rueckgabe/ ↩
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Einzelfall können bei Krankenkasse, Sanitätshaus oder Kommune abweichende Regelungen gelten.